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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ I.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Vertragsleistungen zwischen der Eurolum GmbH, Kirschallee 90, 14469 Potsdam, Tel.: 0331/ 979 958 13, Fax: 0331/ 979 958 14 und dem Vertragspartner. Entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen des Vertragspartners haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Verkäuferin ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind, oder der/die Käufer der Geltung der AGB der Verkäuferin nicht widerspricht und die Lieferung der Verkäuferin vorbehaltlos annimmt.

§ II. Vertragsgegenstand

Alle Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. Bestellungen und Aufträge an die Verkäuferin sind bindende Angebote, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Übersendung der bestellten Ware.

§ III. Preise

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt. Bei Zahlung per Nachnahme wird ein zusätzliches Übermittlungsentgelt in Höhe von 2 EUR fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt. Weitere Steuern oder Kosten fallen nicht an.

§ IV. Zahlungsbedingungen

1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse,  Paypal oder bei Abholung in Bar. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.  

§ V. Lieferbedingungen

Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.

1) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Verkäuferin haftet bei Überschreitungen von Lieferfristen nur in dem Fall, wenn dies auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Verkäuferin zurückzuführen ist. Zur Einhaltung der Lieferverpflichtung wird die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der bestehenden Mitwirkungsverpflichtung des Käufers vorausgesetzt. Sollte der Käufer in Annahmeverzug geraten oder verletzt er seine Mitwirkungsverpflichtung, dann kann die Verkäuferin verlangen, dass ihr der entstandene Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt wird.

§ VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Wird nichts anderes vereinbart, so sind der Erfüllungsort und der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Verkäuferin.

§ VII. Versand, Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer vorgegebene Adresse, ab Lager der Verkäuferin. Die entstehenden Versandkosten und das Transportrisiko sind vom Käufer zu tragen.

§ VIII. Abnahme / Mängelrügen

Die gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Mängelrügen oder Rügen hinsichtlich Fehlmengen oder Falschlieferung müssen unverzüglich und unter genauer Angabe der Gründe erhoben werden und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme bzw. dem Empfang der Lieferung schriftlich bei der Verkäuferin eingehen. Andernfalls ist ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.

§ IX. Herstellergarantie und Gewährleisung

Die Verkäuferin gewährt eine 2-jährige Hersteller-Garantie auf die Funktion, der von ihr gelieferten Produkte. Diese Garantie wird ausgeschlossen für den Fall, dass die bestehenden Einbauvorschriften nicht eingehalten worden sind.Für die übrigen Geräte und Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Die Verkäuferin übernimmt die Gewährleisung für die Beschaffenheit des gekauften Produktes im Rahmen der Produktbeschreibungen des Herstellers. Erweiterte Zusicherungen und Garantien der Verkäuferin erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn a) der beanstandetet Mangel auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, die Ware verändert oder Fehlerhaft verarbeitet wurde. b) bei Frost und Wasserschäden c)bei Schäden an Verschleißteilen. d) Der Käufer wird nicht von seiner Pflicht entbunden, die Eignung des Produktes für seine Zwecke, anhand der durch die Verkäuferin gemachten Zusicherungen, erteilten Verwendungs- oder Verarbeitungshinweise, zu überprüfen. Werden die Geräte zum Zwecke des Handels erworben, dann verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Verkäuferin, seinen Kunden die notwendigen Informationen über die Gefahren bei der Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und den ordnungsgemäßen Gebrauch der Waren, mitzuteilen. Weitergehende Schadenersatzansprüche durch den Käufer werden ausgeschlossen. Es sei denn, das der Verkäuferin grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden können. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge, innerhalb der Gewährleistung, behebt die Verkäuferin den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach Ihrer Wahl, entweder durch die kostenlose Beseitigung des Mangels oder den Kostenlosen Austausch des Gerätes.

§ X. Eigentumsvorbehalt

1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der Verkäuferin. 2) Die Veräußerung der gelieferten Waren an Dritte erfolgt über den Verkäufer unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §950 BGB. 3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe weiter veräußern, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Verkäuferin übergeht. Diese Forderung wird bereits jetzt an die Verkäuferin abgetreten; sie dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. 4) Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware und der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen durch Dritte muss der Käufer unverzüglich Nachricht geben. Der Käufer ist verpflichtet, Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

§ XI. Haftungsbeschränkung

Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung oder bei mangelhafter Lieferung, beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin und Ihrer gesetzlichen Vertreter auf den zu erstattenden Nettoverkaufspreis der installierten Produkte. Haftungsausschluss besteht für Schäden, die für Einsätze außerhalb der von der Verkäuferin ausgegebenen Einbauvorschriften liegen. Dieses gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz der Verkäuferin.

§XII. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sind, oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nciht berührt. 2) Durch diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden alle früher geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen aufgehoben und ersetzt. Stand Mai 2009